Die StPO (Studien und Prüfungsordnung), kurz SPO, regelt alle Bedingungen rund um Ihren Studiengang und auch die Fächer, die Sie hören müssen. Sie ist unterteilt in einen
Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.
Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, die nach dem für Europa einheitlichen ECTS-Standard "European Credit Transfer and Accumulation System" definiert sind. Sie sollen den Wechsel innerhalb der Hochschulen erleichtern und eine Aussage darüber ermöglichen, wie weit Sie in Ihrem Studium schon vorangekommen sind. Ein CP entspricht einem Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand je Modul verteilt sich dabei auf
Sie erhalten für jede erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltung Credit Points. Wie viele CP jede Lehrveranstaltung bringt, steht in Teil B der Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
Der Master-Studiengang Informatik umfasst 90 Credit Points
Im Vollzeitstudium werden im Durchschnitt 30 ECTS-Punkte je Semester vergeben. Ein ECTS-Punkt kann als ein Zeitaufwand von ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden angesehen werden: https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/bachelormaster/leistungspunkte-ects-punkte/
Das erscheint bei ca. 15 Vorlesungswochen in einem Semester extrem viel. Die ECTS-Punkte berücksichtigen aber auch den Zeitaufwand für die Klausurphase von 3 Wochen. Darüberhinaus dürfen Sie nicht vergessen, dass die vorlesungsfreie Zeit nicht komplett als Freizeit angesehen werden darf. So finden Praxissemester, einige Blockveranstaltungen sowie die Abschluss- und manchmal auch die Projektarbeit zumindest teilweise in der vorlesungsfreien Zeit statt. Der Zeitaufwand orientiert sich an einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter in Vollzeitanstellung mit 8 Arbeitsstunden je Tag und gilt europaweit einheitlich für alle Hochschulen und Universitäten: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/da7467e6-8450-11e5-b8b7-01aa75ed71a1
Dafür kann es drei Gründe geben:
Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Dies muss nicht das endgültige Aus für Ihr Studium bei uns bedeuten. Endgültig beendet ist Ihr Studium nur, wenn Sie zum dritten Mal durchgefallen sind. In allen anderen Fällen haben Sie die Möglichkeit einen "Härteantrag" zu stellen. Wird der Härteantrag positiv beschieden, geht Ihr Studium normal weiter. Sie sollten die Zwangsexmatrikulation aber unbedingt zum Anlass nehmen, sich Gedanken zu machen, wie Sie Ihr Studium ggf. anders organisieren um wieder in die normale Spur zu kommen.
Informationen zur Projektarbeit, zur Seminararbeit, zur Bachelorarbeit und zur Masterarbeit gibt es hier unter "Informationen".
Den aktuellen Speiseplan der Mensa Moltke finden Sie hier.
Informationen, Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Studierendenwerks.
In vielen Prüfungen sind gar keine Taschenrechner oder zumindest keine eigenen zugelassen. Wenn eigene Taschenrechner zugelassen sind, dann auf jeden Fall diejenigen Modelle, die auch für Mathematik 2 zugelassen sind. Ob in einzelnen Prüfungen auch noch andere Modelle zugelassen sind, können Sie in der jeweiligen Vorlesung erfragen.
Wir empfehlen Modelle, die
Konkrete Empfehlungen finden Sie in Ilias im Kurs Mathematik 2.
Ja, Sie können im Sekretariat einen Taschenrechner ausleihen, der in allen Klausuren erlaubt ist, sofern überhaupt ein eigener Taschenrechenrechner zugelassen ist. Beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl zur Ausleihe zur Verfügung steht!
Für organisatorische Fragen existiert das Akademische Auslandsamt: https://www.hs-karlsruhe.de/aaa/
Wenn Sie eine Hochschule in Asien gewählt haben, ist Prof. Dr. Sulzmann zuständig. In allen anderen Fällen ist Prof. Dr. Hoffmann zuständig.
Im Bachelor-Studium ist das 5. oder das 6. Semester am besten geeignet. In diesen beiden Semestern werden die Wahlfächer absolviert, so dass die Chance steigt, passende Veranstaltungen im Ausland zu finden. Beachten Sie, dass ein Auslandssemester frühestens nach der Absolvierung des Praxissemesters möglich ist. Im Master-Studiengang ist das 2. Semester am besten geeignet.
Ja. Da die Fristen, an denen Sie sich an einer ausländischen Hochschule bewerben müssen, stark variieren, sollten Sie frühzeitig das akademische Auslandsamt kontaktieren. Es ist ratsam, zwei Semester vor ihrem Auslandsaufenthalt mit den Planungen zu beginnen.
Ihr erster Schritt ist ein Gang in das Akademische Auslandsamt. Dort können Sie sich informieren, welches Land und welche Hochschule für Sie in Frage kommt. Mit einigen Hochschulen im Ausland hat die Hochschule Karlsruhe eine Partnerschaft, die ein Studium zu reduzierten Kosten ermöglicht. Die Plätze an diesen Hochschulen sind kontingentiert, so dass eine frühzeitige Bewerbung notwendig ist.
Sobald Sie in Absprache mit dem akademischen Auslandsamt eine Hochschule ausgewählt haben, verfassen Sie eine Liste mit Kursen, die Sie an der ausländischen Hochschule absolvieren möchten. Geben Sie für jeden Kurs an, für welchen Kurs der Hochschule Karlsruhe Sie diesen später anrechnen lassen möchten. Die Anrechnung einer im Ausland bestanden Prüfung ist möglich, falls das dort belegte Fach mit einem an der Hochschule Karlsruhe angebotenen Fach in Inhalt und Umfang hinreichend übereinstimmt.
Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit dem für Sie zuständigen Professor, um die verfasste Liste durchzusprechen. Wichtig: Da die Frage der Anrechnung für alle Kurse individuell geprüft werden muss, ist ein persönlicher Termin notwendig. Eine Besprechung per E-Mail ist nicht möglich.
Sobald Sie aus dem Ausland zurück sind und ein Zeugnis haben, vereinbaren Sie einen zweiten Termin mit dem für Sie zuständigen Professor. In diesem Termin wird die Notenanrechnung formal durchgeführt.
Eine Tabelle zur Notenumrechnung finden Sie hier: https://www.hs-karlsruhe.de/aaa/studium-im-ausland/notenumrechnung/
Hier finden Sie weitere Informationen zu Partnerhochschulen, Auslandssemestern, Auslandspraktika usw.